Förderungen & Finanzielle Unterstützung
Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen
Grundsätzlich steht Ihnen unabhängig von Ihrem Vermögen eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur 24 Stunden Betreuung zu.
Die Förderung erfolgt durch das Sozialministerium und beträgt € 500.– bis maximal € 1.100.– monatlich. Anspruch hat, wer Pflegegeld mindestens der Stufe 3 bezieht, Bedarf an 24 Stunden Betreuung hat und dessen Einkommen € 2.500.– netto monatlich nicht übersteigt.
TIPP: Steuerliche Absetzbarkeit – die Kosten für die 24 Stunden Betreuung (abzgl. Förderung und Pflegegeld) können als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.